Reisebedingungen

Was Sie vorab wissen müssen

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Reisebedingungen, sowohl für den eigenen Veranstalterbereich wie auch vermittelte Reisen anderer Anbieter. Diese sind, neben den vorrangigen Erklärungen in der Reisebestätigung, Grundlage des zwischen Ihnen und Santana Travel geschlossenen Vertrages.

Vorab:

Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-) Bestellung durch Sie als Verbraucher/in geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, vgl. in Ziffern 5.4, 6 und 8. dieser Bedingungen.
Über die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle entscheiden wir im Einzelfall, wir sind hierzu gesetzlich nicht verpflichtet. Unabhängig davon ist nach den gesetzlichen Vorschriften der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben:
https://webgate.ec.europa.eu/odr/
Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77, den Namen des Verantwortlichen gemäß DSGVO finden Sie unter den am Ende der Reisebedingungen bei Ziffer 16 angegebenen Kontaktdaten. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, können Sie der Datenverwendung insoweit widersprechen, kurze Mitteilung an die am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt. Ausführlichere Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf unserer Website.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Ein Vertragsschluss kommt nach der gesetzlichen Regelung erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem völlig deckungsgleiche Willenserklärungen der Vertragsparteien (Angebot und Annahme dieses Angebots) vorliegen, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss. Bloße Interessensbekundungen beider Seiten stellen noch kein Angebot dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Ein Angebot kann befristet werden, ansonsten kann es nur innerhalb des üblichen Zeitraums, der hier ohne Hinzutreten besonderer Umstände bei 10 Tagen liegt, angenommen werden. Eine verspätete Annahme stellt ein neues Angebot dar, sodass die Rollen bei der Abgabe der Vertragserklärungen wechseln können. Santana Travel GmbH (im folgenden Santana) erstellt bei Vertragsabschluss ein verbindliches Angebot oder eine Buchungsbestätigung in Textform, die die wesentlichen Inhalte des Vertrages wiedergibt.

1.2 Vermittelt Santana ausdrücklich in fremdem Namen Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, z. B. Flüge, Hotelzimmer, Mietwagen, etc. so schuldet Santana vorbehaltlich des § 651 v Abs. 3 BGB nur ordnungsgemäße Vermittlung, soweit einschlägig unter Einschluss von Informationspflichten nach §§ 651 v oder w BGB, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bestimmungen des jeweiligen Vertragspartners.

1.3 Soweit Santana fremdveranstaltete Pauschalreisen oder fremde Leistungen nur vermittelt, gilt folgendes:
die Haftung von Santana für fehlerhafte Vermittlung wird auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit weder ein Körperschaden vorliegt noch der Schaden grob fahrlässig oder fahrlässig von Santana herbeigeführt wurde, es sei denn, dass ein Fall des § 651 x, des § 651 v Abs. 3 oder des § 651 w Abs. 4 BGB vorliegt.

1.4 Eventuelle besondere Vereinbarungen mit Santana sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden. Reisebüros oder Leistungserbringer von Santana geschuldeter Leistungen sind nicht bevollmächtigt, ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu Vertragsinhalten oder diesen Reisebedingungen zu treffen.

2. Ausführendes Luftfahrtunternehmen
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.06 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, die Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

3. Vertragliche Leistungen
Die von Santana geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung (vgl. Ziffer 1. Abs.1), ergänzt (im Rahmen der Vertragserklärung des Kunden) durch die zugrundeliegende Ausschreibung und eventuelle besondere Vereinbarungen (vgl. Ziffer 1.4). Neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen schuldet Santana angemessene Beistandsleistungen nach § 651 q BGB, sofern der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät.

4. Sicherungsschein / Anzahlung / Zahlung
Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegendes Sicherungsscheines zu leisten, den Santana mit der Buchungsbestätigung/Rechnung übermittelt. Wenn nicht anders vereinbart, ist mit Zugang des Sicherungsscheins eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises, der restliche Reisepreis am 28. Tag vor Reiseantritt fällig. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Santana.

5. Preisänderung
5.1 Santana ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschlusserfolgten
a ) Änderung der für die gebuchte Reise geltenden Wechselkurse
b) Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
c) einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren)ergibt.
Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises analog dem folgenden Abs. 2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben in Satz zwei aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für Santana führt. Soweit Santana dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigung- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.

5.2 Der Reisepreis wird maximal um den Betrag erhöht, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Kostensteigerungen eine Gruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Dabei wird – je nachdem, was für die Kunden günstiger ist – entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

5.3 Santana muss dem Kunden eine Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn mitteilen.

5.4 Bis zu 8 % ist eine Preiserhöhung einseitig wirksam. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, so kann Santana den Kunden spätestens am 21. Tag vor Reiseantritt auffordern, innerhalb angemessener Frist die angebotene Preiserhöhung anzunehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder ergebnislosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählt der Kunde stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis unverzüglich zurück, Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr. 3 BGB).

6. Rücktritt des Kunden / Umbuchung/Ersatzteilnehmer
6.1 Der Rücktritt des Kunden (Storno) ist vor Reiseantritt jederzeit möglich, Santana hat dann jedoch den gesetzlich geregelten Anspruch auf angemessene Entschädigung (soweit nicht einer der Sonderfälle der Ziffer 2 vorliegt). Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes bestimmt wird, gelten dafür die nach den Vorgaben des § 651 h Abs. 2 Satz 1 BGB ermittelten nachstehenden Entschädigungspauschalen:

Landarrangements mit Flug ab Europa:
• bis zum 32. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
• ab 31–26. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
• ab 25..–15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
• ab 14. –8. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
• ab 7.–4. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
• ab 3. Tag vor Reiseantritt 80 %

Landarrangements ohne Flug ab Europa:
• bis zum 32. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
• ab 31–26. Tag vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises
• ab 25..–15. Tag vor Reiseantritt 55 % des Reisepreises
• ab 14. –8. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
• ab 7.–4. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
• ab 3. Tag vor Reiseantritt 85 %

Santana ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.

6.2 Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht unter den Voraussetzungen der Ziffer 5.4 (Preiserhöhung über 8 %) oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung oder im Fall des § 651 h Abs. 3 BGB (erhebliche Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise oder der Beförderung von Personen an den Bestimmungsort durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe). Unvermeidbare Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.3 In allen Fällen des Rücktritts verliert Santana den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und muss darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten, der Kunde hat bereits ausgehändigte Reisedokumente (Tickets, Fahrkarten, Voucher) unverzüglich zurückzugeben.

6.4 Umbuchungen (z.B. von Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel, Flugverbindung) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 2 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Bei Umbuchungswünschen bis einschließlich 32. Tag kann gegebenenfalls eine Umbuchung gegen eine günstige Gebühr vereinbart werden. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistungen.

6.5 Innerhalb einer angemessenen Frist, (eine Erklärung, die spätestens sieben Tage vor Reisebeginn erfolgt, ist stets rechtzeitig) kann der Kunde vor Reisebeginn unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Santana kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen Santana als Veranstalter tatsächlich entstanden sein.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie eine Reiseleistung nicht in Anspruch oder brechen Sie die Reise vorzeitig ab, ohne dass ein Fall der Ziffer 6.2 vorliegt oder der Abbruch von Santana zu vertreten ist, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung. Santana wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine völlig unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Einseitige Vertragsbeendigung durch Santana/Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl
8.1 Ist Santana aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vergleiche Ziffer 6.2) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so kann Santana unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn den Rücktritt erklären.

8.2 Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann Santana bis spätestens am 29. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten.

8.3 In den vorgenannten Fällen verliert Santana den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.

9. Haftung von Santana
9.1
Die vertragliche Haftung von Santana für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreisbeschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft von Santana oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.

9.2 Die Haftung von Santana auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt. Für Schäden bis € 4.100,00 haftet Santana insoweit unbeschränkt.

10. Obliegenheit und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
10.1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so hat der Kunde den Mangel unverzüglich anzuzeigen (vergleiche auch 10.3, Satz 2) und kann Abhilfe verlangen. Das Abhilfeverlangen ist, soweit möglich und zumutbar, an Santana direkt, ansonsten an die in den Reiseunterlagen angegebene örtliche Vertretung/Reiseleitung zu richten. Santana kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2 Leistet Santana nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Santana Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe notwendig ist.

10.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen, daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz. Sämtliche genannte Ansprüche entfallen, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht unverzüglich anzeigt und dadurch Abhilfe vereitelt wird.

10.4 Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadenersatz siehe § § 651 k bis 651 o BGB.

11. Rechte und Pflichten der örtlichen Vertretung
Örtliche Vertretungen/Reiseleitungen sind beauftragt, im Rahmen der Ziffer 10.1 während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfe verlangen entgegen zu nehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Daneben erbringen Reiseleitungen/örtliche Vertreter die von Santanageschuldeten angemessenen Beistandsleistungen nach § 651 q BGB, sofern der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Santana anzuerkennen oder entgegen zu nehmen. Zu den sonstigen Befugnissen der örtlichen Vertretung/Reiseleitung vergleiche Ziffer 8.

12. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Die Information über solche Bestimmungen und dazugehörige Fristen bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Informationserteilung bekannten Umstände. Soweit keine besonderen Angaben gemacht werden, geht Santana davon aus, dass der Kunde die Staatsbürgerschaft des Staates hat, in dem die in seinem Angebot angegebene Rechnungsadresse liegt. Bei abweichenden oder besonderen persönlichen Umständen (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, staatenlos) bitten wir um Information.

12.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Santana wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Es wird jedoch empfohlen selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.

12.3 Sie sollten sich als Reiseteilnehmer über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

13. Versicherungen
Santana empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der der Kosten einer Unterstützung und der gegebenenfalls erforderlichen Rückführung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Santana oder ihr Reisebüro beraten Sie gerne.

14. Verjährung
Ihre in § 651 i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

15. Gültigkeit der Ausschreibung
Naturgemäß ist nur der zu Zeitpunkt der Ausschreibung im Katalog oder Internet bekannte Stand wiedergegeben, auch Druckfehler können selbst bei größter Sorgfalt vorkommen. Santana ist nicht verpflichtet, einen Vertrag auf Grundlage einer als falsch oder unvollständig erkannten Ausschreibung abzuschließen.

16. Sonstiges
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §§ 651 aff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), falls Santana als Reiseveranstalter oder Reisevermittler im Sinn dieser Vorschriften tätig ist und soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.

Santana Travel GmbH

Pöltnerstr. 12, D-82362 Weilheim
Tel: (+49) 0881-41452
Fax: (+49) 0881-41454
info@santanatravel.de

Gesetzliche Angaben

Geschäftsführer:
Birgit Zaska, Thomas Zaska
HRB 103277 Amtsgericht München
USt-ID.: 157679557

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